[urecht] Urheberrecht
Markus Bönisch
Markus.Boenisch.HLKA at gmx.de
Mit Aug 9 09:48:30 CEST 2006
Hallo,
bei den Daten kommt darauf an, ob diese selbst urheberrechtlich
geschützt sind (z. B. erforderliche Schöpfungshöhe haben). Darüber
hinaus können weitere Rechte (z. B. Geheimhaltungsbedürfnis) dem
entgegen stehen.
Buchtitel und Schriftstellerin dürfen Sie nennen, sofern sie öffentlich
bekannt sind. Ist das Werk denn bereits veröffentlicht?
Zum Thema Linksetzung igt es unzählige Fundstellen im Internet. Am
Besten einfach mal Google benutzen.
Bezüglich der Fotos müssen sie die Urheberrechte der Fotografen
beachten. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Da zu zählt zum Beispiel
die Klärung der Frage, ob die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist. Ich
würde mir auf jeden Fall das Einverständnis holen.
Quellenangabe gehört zum guten Ton und ist auch in der Regel vorgeschrieben.
MfG
Markus Bönisch
Ingrid Rottenkolber schrieb:
> Hallo,
> ich möchte Daten zusammenstellen, die sich auf ein gedrucktes Buch beziehen und diese entweder auf CD veröffentlichen oder ins Internet stellen. Welche Urheberrechte muß ich beachten?
> Darf ich den Buchtitel und die Schriftstellerin ungefragt erwähnen?
> Darf ich einen Link auf die Homepage der Schriftstellerin einstellen? Wenn ich Fotos aus dem Internet verwenden möchte, muß ich den Fotografen um Einverständnis bitten. Muß ich die Namen der Fotografen auflisten?
> Muß ich die Bücher bzw. Internetseiten auflisten aus denen ich die gesammelten Daten entnommen habe?
> Vielen Dank
> Ingrid Rottenkolber