[urecht] Tonspion erlaubt, wenn Erlaubnis fehlt?

Michael Schäfer michael.schaefer at neuland-herzer.com
Die Sep 12 19:04:06 CEST 2006


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach bisheriger stiller Mitgliedschaft nun gleich ein größeres Anliegen!

Gerne hätte ich Ihre Einschätzung oder Hinweise, 
die mir bei der Beurteilung helfen können, zu dem 
Angebot von Tonspion (http://www.tonspion.de).
Insbesondere da Tonspion für den Grimme Online 
Award 2006 im Bereich Beste Website in der 
Kategorie Kultur und Unterhaltung nominiert 
wurde, würde mich interessieren, ob aus 
urheberrechtlicher Sicht von einer erlaubten 
Nutzung bezüglich der präsentierten Musik- und 
Bilddateien ausgegangen werden kann, 
vorausgesetzt, es bestünde keine Vereinbarung von 
Tonspion und den jeweiligen Rechteinhabern.

Es werden verschiedene Inhalte, hauptsächlich 
Musik im MP3-Format präsentiert. (Beispielsweise: 
http://www.tonspion.de/mp3.php?mp3=3717)
Dabei wird auf Seiten anderer Anbieter 
hingewiesen und verlinkt, auf denen Musikdateien heruntergeladen werden können.
Tonspion agiert im Prinzip wie eine 
Metasuchmaschine, die aber dann Suchergebnisse 
aufwändig, redaktionell gestaltet.
Dann sind über einen Link in enem neuen Fenster 
innerhalb eines sogenannten 
Tonspion-Downloadframe die Seiten der Musikdateianbieter zu erreichen.

Dabei handelt es sich teilweise um Seiten der 
Interpreten (wahrscheinlich Rechteinhaber), aber auch um Seiten wie
http://www.tonspion.de/downloadframe.php?id=3717&shop=0&act=Nine+Inch+Nails&album=DFA+The+Remixes+Chapter+Two.
Hier wird wohl von einer Privatperson über 
blog.de ("Die auf diesen Webseiten sichtbaren 
Daten und Inhalte stammen von Privatpersonen. 
<http://www.blog.de>www.blog.de ist hierfür nicht 
verantwortlich."!?), die im Impressum nichts zu 
sich angibt, eine Seite betrieben, auf der 
wiederum auf die von Tonspion verwiesenen 
Musikdateien verlinkt wird. Die Verlinkung führt 
dann nochmals auf eine neue URL, wo die Datei 
abgelegt ist: 
(http://www.ezarchive.com/mockingmusic/AlbumSpace/69OYCVVLXA/NineInchNails-TheHandThatFeeds%28DFARemix%29.mp3)

Tonspion führt an:

"Ab dem 1.1.2007 beträgt die GEMA-Gebühr für 
jeden einzeln abgerufenen Download 26 Cent! Bei 
tausenden von Downloads pro Titel kommen da 
Summen zusammen, die nicht zu bezahlen geschweige 
denn zu kontrollieren wären. Damit verhindert die 
GEMA, dass es in Deutschland Angebote wie MySpace 
geben kann. Die digitale Revolution findet 
derzeit weitgehend ohne das MP3-Erfinderland Deutschland statt.

Anders ist das derzeit in anderen Ländern, die 
keine so starken Verwertungsgesellschaften haben 
und somit mit neuen Geschäftsmodellen 
experimentieren können. So müssen deutsche 
Anbieter derzeit tatenlos zuschauen, wie in den 
USA Anbieter wie MySpace große Erfolge feiern.

Aber es gibt eine einfache Lösung: Wir verweisen 
auf die Webseiten der unzähligen Anbieter im 
weltweiten Netz, umgehen so die fälligen 
GEMA-Gebühren und bieten dennoch eine 
Riesenauswahl von kostenlosen MP3 Downloads zum 
Kennenlernen neuer Bands und Künstler. Für die 
Nutzer von Tonspion bedeutet das nur einen 
einzigen Klick mehr zur kostenlosen Musik."

Meine Fragen sind:

Muss Tonspion von Rechteinhabern der verlinkten 
Internet-Seiten, der Musikwerke und/oder von 
Verwertungsgesellschaften die Erlaubnis einholen 
und im Fall der GEMA zwingend bezahlen oder ist 
diese Form der Präsentation nicht 
erlaubnispflichtig? (- unabhängig vom eventuell 
gleichgerichteten Interesse der Seitenbetreiber 
und Musikanbieter wegen größerer Vermarktungschancen)

Wie ist die inhaltliche wie visuelle Gestaltung 
des Downloadframe in Bezug auf die Abgrenzung von 
beziehungsweise Einverleibung des Angebots der 
fremden Seite sowie Musikdatei durch Tonspion zu sehen?

Für Hinweise und Antworten bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Michael Schäfer