[urecht] Tonspion erlaubt, wenn Erlaubnis fehlt?
Michael Schäfer
michael.schaefer at neuland-herzer.com
Die Sep 12 19:04:06 CEST 2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach bisheriger stiller Mitgliedschaft nun gleich ein größeres Anliegen!
Gerne hätte ich Ihre Einschätzung oder Hinweise,
die mir bei der Beurteilung helfen können, zu dem
Angebot von Tonspion (http://www.tonspion.de).
Insbesondere da Tonspion für den Grimme Online
Award 2006 im Bereich Beste Website in der
Kategorie Kultur und Unterhaltung nominiert
wurde, würde mich interessieren, ob aus
urheberrechtlicher Sicht von einer erlaubten
Nutzung bezüglich der präsentierten Musik- und
Bilddateien ausgegangen werden kann,
vorausgesetzt, es bestünde keine Vereinbarung von
Tonspion und den jeweiligen Rechteinhabern.
Es werden verschiedene Inhalte, hauptsächlich
Musik im MP3-Format präsentiert. (Beispielsweise:
http://www.tonspion.de/mp3.php?mp3=3717)
Dabei wird auf Seiten anderer Anbieter
hingewiesen und verlinkt, auf denen Musikdateien heruntergeladen werden können.
Tonspion agiert im Prinzip wie eine
Metasuchmaschine, die aber dann Suchergebnisse
aufwändig, redaktionell gestaltet.
Dann sind über einen Link in enem neuen Fenster
innerhalb eines sogenannten
Tonspion-Downloadframe die Seiten der Musikdateianbieter zu erreichen.
Dabei handelt es sich teilweise um Seiten der
Interpreten (wahrscheinlich Rechteinhaber), aber auch um Seiten wie
http://www.tonspion.de/downloadframe.php?id=3717&shop=0&act=Nine+Inch+Nails&album=DFA+The+Remixes+Chapter+Two.
Hier wird wohl von einer Privatperson über
blog.de ("Die auf diesen Webseiten sichtbaren
Daten und Inhalte stammen von Privatpersonen.
<http://www.blog.de>www.blog.de ist hierfür nicht
verantwortlich."!?), die im Impressum nichts zu
sich angibt, eine Seite betrieben, auf der
wiederum auf die von Tonspion verwiesenen
Musikdateien verlinkt wird. Die Verlinkung führt
dann nochmals auf eine neue URL, wo die Datei
abgelegt ist:
(http://www.ezarchive.com/mockingmusic/AlbumSpace/69OYCVVLXA/NineInchNails-TheHandThatFeeds%28DFARemix%29.mp3)
Tonspion führt an:
"Ab dem 1.1.2007 beträgt die GEMA-Gebühr für
jeden einzeln abgerufenen Download 26 Cent! Bei
tausenden von Downloads pro Titel kommen da
Summen zusammen, die nicht zu bezahlen geschweige
denn zu kontrollieren wären. Damit verhindert die
GEMA, dass es in Deutschland Angebote wie MySpace
geben kann. Die digitale Revolution findet
derzeit weitgehend ohne das MP3-Erfinderland Deutschland statt.
Anders ist das derzeit in anderen Ländern, die
keine so starken Verwertungsgesellschaften haben
und somit mit neuen Geschäftsmodellen
experimentieren können. So müssen deutsche
Anbieter derzeit tatenlos zuschauen, wie in den
USA Anbieter wie MySpace große Erfolge feiern.
Aber es gibt eine einfache Lösung: Wir verweisen
auf die Webseiten der unzähligen Anbieter im
weltweiten Netz, umgehen so die fälligen
GEMA-Gebühren und bieten dennoch eine
Riesenauswahl von kostenlosen MP3 Downloads zum
Kennenlernen neuer Bands und Künstler. Für die
Nutzer von Tonspion bedeutet das nur einen
einzigen Klick mehr zur kostenlosen Musik."
Meine Fragen sind:
Muss Tonspion von Rechteinhabern der verlinkten
Internet-Seiten, der Musikwerke und/oder von
Verwertungsgesellschaften die Erlaubnis einholen
und im Fall der GEMA zwingend bezahlen oder ist
diese Form der Präsentation nicht
erlaubnispflichtig? (- unabhängig vom eventuell
gleichgerichteten Interesse der Seitenbetreiber
und Musikanbieter wegen größerer Vermarktungschancen)
Wie ist die inhaltliche wie visuelle Gestaltung
des Downloadframe in Bezug auf die Abgrenzung von
beziehungsweise Einverleibung des Angebots der
fremden Seite sowie Musikdatei durch Tonspion zu sehen?
Für Hinweise und Antworten bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Michael Schäfer