[urecht] Urheberrecht bei Einschulungsfotos

A. Federhen Rhein-Net info at rhein-net.de
Fre Nov 10 22:53:45 CET 2006


Hallo zusammen,

ich stelle derzeit eine Chronik einer Volksschule zusammen, u.a. mit
Klassenfotos aus der Zeit zwischen 1935 bis 1975 (bzw. bis heute). Der
entsprechende Fotograf ist 1978 verstorben.

Ich habe drei Fragen zum Urheberrecht bzw. Schutzrecht dieser Fotos (das
Listen-Archiv reicht nur kurz zurück, daher konnte ich dort nichts finden):

1. Meiner Meinung nach handelt es sich bei solchen Fotos um
Gebrauchsfotografie, also nicht um Lichtbildwerke, sondern um Lichtbilder.
Auch deshalb, weil der Fotograf damals gleich mehrere Fotos vom gleichen
Motiv gemacht hat, und jeweils dasjenige an die Eltern der Kinder verkauft
hat, auf dem das entsprechende Kind am besten zu sehen war. Wird diese
Auffassung von den Listenmitgliedern geteilt?

2. Wenn ich die Novellierung des UrhG von 1995 richtig verstanden habe, sind
die Anforderungen zur Klassifizierung eines Fotos als Lichtbildwerk
herabgesetzt worden. Danach ergibt sich für mich die Frage, ob dies auch für
Fotos gilt, die vor 1995 als Lichtbilder galten, jetzt als Lichtbildwerke
gelten würden und deren Schutzfrist vor 1995 abgelaufen ist? Wenn dem so
wäre, würde die Schutzfrist wieder aufleben und erst 70 Jahre nach dem
Ableben des Lichtbildners enden.

3. Nach meiner Meinung sind die Schutzrechte für die zwischen 1970 und 1978
aufgenommenen Fotos noch nicht abgelaufen (für Lichtbilder vor 1970 ist die
25jährigen Schutzfrist vor dem 1.7.1995 abgelaufen). In welchem Rahmen
sollte man Gebühren für den Abdruck in einem Buch (Auflage ca. 500
Exemplare) kalkulieren bzw. verhandeln (der Fotograf der aktuellen
Einschulungsfotos hat mir die Rechte ohne Verhandlung kostenlos übertragen)?

Ich möchte hier keine Rechtsberatung, sondern nur eine Einschätzung/Meinung
der Listenmitglieder. Vielen Dank.

Ansgar Federhen