[urecht] [Cc-de] bildrechte innerhalb eines ressource

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Fre Jul 27 00:31:06 CEST 2007


On Thu, 26 Jul 2007 18:46:51 +0200
 Christiane Wehr <wehr at ask23.de> wrote:

> bei einer der arbeiten, einer diplomarbeit für
> kunstgeschichte, sind die 
> meisten bilder darüber hinaus aus einer quelle (einem
> archiv über die 
> betreffende künstlerin, bilder von ihr). gerade dieser
> text wäre aber 
> ohne bilder kaum vermittelbar.

Fuer solche Faelle ist der § 51 UrhG geschaffen.

> ich entnehme ihrer diskussion, dass es (noch) keine
> einheitliche 
> rechtssprechung gibt 

Das trifft nicht zu, es gibt durchaus viele Entscheidungen
zu Bildzitaten, so dass man von einer gefestigten
Rechtsprechung ausgehen kann. Es kommt, wie gesagt, auf die
detaillierte Kenntnis der Umstaende an: wieviele Bilder,
wie eingebunden, usw. 69 Werke Kandinskys oder 56 von Franz
Marc wurden als zu exzessive Bildzitate betrachtet.

Zum Thema siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=bildrechte

Klaus Graf 
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