[urecht] Ausschluss der Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft durch Autorenvertrag

RA David Seiler RA_Seiler at web.de
Mit Okt 3 02:30:37 CEST 2007


siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__63a.html
§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche

1Auf gesetzliche Vergütungsansprüche nach diesem Abschnitt kann der  
Urheber im Voraus nicht verzichten. 2Sie können im Voraus nur an eine  
Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.

mfg
RA Seiler
www.fotorecht.de


Am 03.10.2007 um 01:54 schrieb Tom Rohwer:

> Aus den Fotografen-Vertragsbedingungen der Mikro-Stock-Agentur  
> "Pitopia" (Karlsruhe; www.pitopia.de):
>
> "9.3
>
> Der Bildautor versichert, dass er allein berechtigt ist, über die  
> in diesem Vertrag genannten Nutzungsrechte an den Bildern zu  
> verfügen, und dass er bisher keine den eingeräumten Rechten dieses  
> Vertrages entgegenstehenden Verfügungen getroffen und insbesondere  
> keinen Wahrnehmungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft Bild- 
> Kunst oder einer anderen ausländischen Verwertungsgesellschaft  
> abgeschlossen hat."
>
> (Der komplette Vertragstext:
> http://www.pitopia.de/scripts/pitopia/businessconditions.php? 
> contentonly=&subpage=babb)
>
> Ich bin jetzt in zweifacher Hinsicht verwirrt:
>
> 1. kann ich im Moment nicht erkennen, inwieweit die Mitgliedschaft  
> in einer Verwertungsgesellschaft (hier ja vor allem: VG Bild-Kunst)  
> mit einem Agentur-Vertrag kollidieren sollte, selbst wenn dieser  
> der Agentur ein exklusives Vertretungsrecht für bestimmte Fotos  
> einräumen soll...
>
> Viele (de facto eigentlich alle ernstzunehmenden) Fotoagenturen  
> lassen sich von ihren Fotografen ein ausschliessliches  
> Vertretungsrecht einräumen. Aber noch nie habe ich eine solche  
> Klausel irgendwo gelesen.
>
> 2. Ist das überhaupt zulässig resp. wirksam?
>
> Immerhin resultieren die Ansprüche, die der Autor über eine  
> Verwertungsgesellschaft wahrnehmen lässt, aus dem Gesetz - und er  
> kann sie gar nicht anders wahrnehmen. (Ansprüche aus §27 UrhG z.B.)
>
> Der Geschäftsführer von Pitopia, Michael Hubschneider, antwortete  
> auf meine diesbezügliche Frage:
>
> "Es ist laut unserem Anwalt so,
> dass die Nutzungsrechte am Bild dadurch eingeschränkt werden,
> im Gegensatz zur Verwertung über andere Agenturen,
> die keine exklusiven Rechte fordern."
>
> Dazu würde ich mich doch jetzt mal wirklich über kompetente  
> Ansichten der anwesenden Juristen freuen.
>