[urecht] Linkhaftung für Multimedia-Links

Tom Rohwer insight.press at gmx.net
Don Jun 5 12:14:49 CEST 2008


> den content erwischen sie nicht mehr, also wird jetzt die
> meta-information über das Vorhandensein von Quellen zum Download von
> Multimedia-Inhalten angegriffen.

> Es trifft, wie schon bei Napster, immer die, die eine zentrale
> Anlaufstelle vorhalten. Social Networking und FTP sind da wirklich
> schwieriger unter Kontrolle zu halten. Es erinnert irgendwie on die
> Video-Überwachung, die das Problem einfach in schlechter
> kontrollierbare Bereiche abdrängt.

> http://arstechnica.com/news.ars/post/20080523-linking-to-movies-leads-to-4
> -million-in-fines.html

Das wäre in Deutschland ja nicht wesentlich anders, auch hier kann ja durchaus als "Mitstörer" in Regress genommen werden, wer Dritten vorsätzlich Zugriff auf rechtswidrige Inhalte gewährt.

(Sollten da auf jugendgefährdene oder pornographische Inhalte verlinkt werden, stünde in Deutschland außerdem schnell der Staatsanwalt vor der Tür.)

Im übrigen finde ich das folgerichtig: wieso sollte derjenige bestraft werden, der Hehlerware anbietet, derjenige, der öffentlich bekannt macht, wo man Hehlerware kaufen kann, aber nicht?

Tom Rohwer