[urecht] Urheberrecht

Thomas Biedermann biedermann at mac.com
Sam Mar 28 22:22:25 CET 2009


Hallo,

jetzt nötigt mich doch tatsächlich ein Kunde bzgl. des Urheberrechts,  
obwohl ich der Meinung bin, dass ich es richtig weiß.

Urheberrechts-Nachweis in Printmedien. Mir ist folgendes bekannt:
1) Copyrightvermerk direkt am Bild/Foto/Karikatur/Illustration.
2) Urhebervermerk komplett für das ganze Medium im Impressum in einer  
separaten Rubrik mit Seitenverweis.
3) Urhebervermerk im Medium in einem gesonderten Bild-/Foto-/ 
Karikatur-/Illustrations-Nachweis, in dem alle Urheber gelistet sind.

Punkt 1–3 soll – was auch gewählt ist – stringent durch das Medium  
durchgehalten werden.

Ich habe neulich in einer Zeitschrift noch den interessanten  
Fotonachweis gelesen – Variante 4, aber klein und kompakt –, dort  
standen nur der Urheber des Fotos und in Klammern die Seitenzahl des  
Mehrseiters, also etwa so:

ABC (1, 6, 19, 20), DEF (2, 17, 25, 29), GHI (25, 27, 30), JKL (12,  
29, 30) …

Das scheint auch akzeptabel zu sein und nicht strafbar im Sinne des   
Urheberrechts.

Liege ich richtig?

Grüße




Thomas

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