[urecht] Zeitschriftenausschnitte
Klaus Graf
klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Son Apr 4 01:12:46 CEST 2010
On Sun, 04 Apr 2010 00:03:20 +0200
Thomas Biedermann <biedermann at mac.com> wrote:
> Hallo, Klaus,
>
> > Wer ist das in unserem Gebiet nicht? Ich verweise dazu
> nochmals auf
> > mein für 19,90 Euro z.B. bei Amazon erhältliches Buch
> > "Urheberrechtsfibel".
>
> Mach mal nicht so unverblümt Werbung für Dein Buch! ;–)
Wieso nicht? Der Verlag verdient nix, wenn es sich alle
kostenlos runterladen im Netz (wo es unter CC-BY-SA steht).
>
> > Fuer mich ein klarer Fall des § 51 UrhG.
>
> Nachgelesen. Soweit alles klar.
>
> > Wer fragt, darf sich nicht wundern, wenn er eine
> entsprechend
> > rechtswidrige Antwort kriegt. Selbstverstaendlich
> duerfen
> > kennzeichenrechtlich oder auch urheberrechtlich
> geschuetzte Logos im
> > redaktionellen Zusammenhang eines Buchs gezeigt werden,
> dafuer
> > braucht es keinerlei Genehmigung. Die Wikipedia ist
> hier
> > hundertprozentig auf der richtigen Seite:
> > http://de.wikipedia.org/wiki/Stern_(Zeitschrift)
>
> Da habe ich leider nichts zu meinem Fall gefunden.
Naja ein bisschen Transferleistung ist schon erforderlich.
Das war ein Beispiel dafuer, dass die deutschsprachige
Wikipedia die meisten Logos ohne Genehmigung nutzt, was auf
WP:BR erklaert ist.
> Bis Du der Auffassung, dass ich in meinem Fall diese
> Logos alle in
> einem redaktionellen Umfeld OHNE Genehmigung publizieren
> darf? Das
> stelle ich mir schwierig vor.
Du brauchst hier niemandem was zu glauben. Frag deinen
Rechtsanwalt, der will auch was verdienen.
Klaus