[urecht] Kopien von Fernsehsendungen aus "inoffiziellen" Quellen
Daniel Gutman
Daniel.Gutman at gmx.de
Mit Okt 27 14:20:16 CEST 2010
m.E. ganz klar unzulässig. Wenn der Rechteinhaber entscheidet, nur zu minderer Qualität online anzubieten und die bessere Qualität auf Sendung begrenzt, dann ist das zu akzeptieren. Man darf sich also nicht eine bessere Version aus nicht autorisierter Quelle ziehen.
Grüße
Daniel Gutman
-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 27 Oct 2010 11:04:30 +0200
> Von: Tom Rohwer <insight.press at gmx.net>
> An: urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
> Betreff: [urecht] Kopien von Fernsehsendungen aus "inoffiziellen" Quellen
> Irgendwie scheint die Liste eingeschlafen zu sein, ich versuch's trotzdem
> mal, und sage erstmal frei nach "Stenkelfeld, 100 Kunstwerke, "Das
> Raucherabteil": "Lebt hier noch jemand?", und
>
> Guten Morgen!
>
> Folgender Gedankengang treibt mich um, und ich freue mich über hilfreiche
> Fingerzeige:
>
> Das Aufzeichnen von Fernsehsendungen durch einen
> rundfunkgebührenzahlenden Fernsehzuschauer ist zulässig, jedenfalls solange es zu ausschließlich
> privaten Zwecken erfolgt, z.B. um die Sendung zu anderen Zeitpunkt sehen zu
> können.
>
> Fernsehzuschauer F beabsichtigt die nächtliche Wiederholung einer
> Serienfolge des Senders S aufzuzeichnen. (Die Aufzeichnung am frühen Abend kann F
> nicht aufzeichnen, da F zu diesem Zeitpunkt bereits etwas anderes
> aufzeichnet.)
>
> Wie leider gar nicht so selten, verschiebt S mal wieder unangekündigt die
> Sendezeit um eine halbe Stunde, VPS wird nicht verwendet - jedenfalls geht
> die Aufzeichnung in die Hose. F nun will sich diese Folge der Serie aber
> nicht entgehen lassen (allein schon um die folgenden Episoden verstehen zu
> können). S bietet die Folgen dieser Serie auch auf seiner Website als
> Flash-Stream an, doch F möchte sein Fernsehvergnügen nicht am kleinen
> Computermonitor haben, sondern lieber ganz regulär Fernsehen im Fernseher gucken.
> Download ist aber nicht möglich, außerdem ist die Qualität minderwertig.
>
> Eine kurze Suche über Google ergibt, daß die verpasste Serien-Episode
> gleich mehrfach von Fans kopiert und auf verschiedenen Filehostern zum
> Download ins Internet gestellt wurde.
>
> F lädt die Folge herunter, sieht sie sich wunschgemäß zusammen mit
> seiner Gattin auf dem Fernseher an, und löscht anschließend die Kopie. (Er
> wollte die Aufzeichnung ja von vornherein nur temporär haben, um
> zeitversetzt gucken zu können.)
>
> Überlegung:
>
> "Privatkopie" gemäß §53 UrhG, da nicht "zur Vervielfältigung eine
> offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte
> Vorlage" genutzt wurde?
>
> Eher nicht, da man ja eigentlich davon ausgehen muss, daß Kopien von
> TV-Serien-Episoden u.ä. auf "Rapidshare" und anderen Filehostern rechtswidrig
> dort veröffentlicht werden.
>
> Nur: die Episode wurde ja vom Rechteinhaber (kostenlos zu empfangender
> deutscher Privatsender) dem F zuvor schon ins Haus geliefert, er hätte sie
> legal für diesen Zweck kopieren dürfen. Aus technischen Gründen (die
> letztlich S zu verantworten hat, der sogar falsche Angaben zur Sendezeit im
> eigenen Teletext machte) scheiterte die Aufzeichnung, und F holt sich die
> Vorlage für seine Kopie nun also aus einer anderen Quelle.
>
> Vergleichbar vielleicht mit dem Fall: Computernutzer C kauft bei Microsoft
> eine Version MS Office und registriert sie bei Microsoft. Später verliert
> er die Installations-CD. Als er den alten Rechner verschrottet und einen
> neuen kauft, lädt er sich aus dubioser Quelle im Internet die von ihm einst
> gekaufte Version MS-Office herunter und installiert diese.
> Urheberrechtsverletzung? Er *hat* eine von Microsoft gegebene Lizenz dafür... Und hätte
> sogar eine Sicherungskopie der CD machen dürfen...
>
> Rein akademische Einschätzungen der Rechtslage würden mich
> interessieren.
>
> Tom Rohwer
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