[urecht] Tierschutzrecht
Thomas Biedermann
biedermann at mac.com
Mon Nov 28 18:56:06 CET 2011
Liebe Teilnehmer,
kann mir jemand einen rechtlichen Rat geben? Er bezieht sich auf das Tierschutzgesetz:
Deutschland, Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, § 22 Abs. 1a:
(1a) Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.
Liebe Grüße
Thomas
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