[urecht] Bildquellenangabe

Thomas Biedermann biedermann at mac.com
Son Dez 11 21:25:26 CET 2011


Liebe Kollegen,

ich bin ein wenig verwirrt und finde selbst keine zufrieden stellende Antwort.

Projekt: Buch über Zeitschriftengestaltung.

Das Buch enthält viele Abbildungen von Zeitschriften, deren Copyright aber weitestgehend bei mir liegen. Einige Abbildungen von Zeitschriften eines Kollegen sind im Impressum auch mit seinem Namen genannt. Und bei Zeitschriften von namhaften Unternehmen, die ich gestaltet habe,  habe ich mir dort von der Presseabteilung das persönliche OK abgeholt.

Jetzt habe ich eine Abbildung einer Zeitschriftentitelseite, die a) nur ein Arbeitstitel ist, b) nur als Beispiel dient und ich mich im Text darauf auch beziehe und c) in dieser Weise nie offiziell auf dem Zeitschriftenmarkt erschienen ist.

Es ist nur ein Entwurf, um eine Gestaltungsmöglichkeit zu demonstrieren.

Auf der Titelseite des Beispiels verwende ich jedoch ein Foto einer kostenfreien Bilddatenbank, die mir für dieses Foto angibt, wie die Bildquelle zu nennen ist.

Meine Frage, muss das dennoch ins Impressum zum Copyright? Dann müsste ich dies ja für alle Zeitschriftenabbildungen tun –> enthalten Fotos von anderen Fotografen –> muss ich im Impressum nennen, obwohl es nur um Beispielabbildungen geht, die den erläuternden Text untermalen. Die Fotos sind ja auch nur in den Zeitschriftenabbildungen integriert, über die ich aber das Copyright habe, weil ich sie gestaltet habe. Einfach gesagt sind es "Abbildungen in Abbildungen in einem zu publizierenden Buch".

Liebe Grüße



Thomas

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