[urecht] [Cc-de] Frage Schulbuchverwertung

Thomas Biedermann biedermann at mac.com
Do Jun 5 16:40:57 CEST 2014


Moin,

> Wenn der Verlag qua Vertrag der Rechteinhaber ist, dann
> muss er gefragt werden. Zum Widerruf wg. Nichtausuebung
> darf ich auf
> http://archiv.twoday.net/stories/41794350/
> verweisen.

wenn es ein Standard-Autoren- bzw. Verlagsvertrag ist, dann gibt es darin einen Paragrafen, nach dem die Rechte an den Inhalten des Autors bei z.B. Nichtveröffentlichung des Buchs innerhalb einer bestimmten Frist oder Nichtveröffentlichung in einer weiteren, neuen Auflage wieder an den Autor zurückgehen und dieser in einem anderen Verlag oder anderweitig veröffentlichen darf.

Grüße


Thomas Biedermann

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