[urecht] [Cc-de] Nachfrage Schulbuch
Thomas Biedermann
biedermann at mac.com
Mo Jun 23 23:01:23 CEST 2014
Moin,
> Meines Wissens nach sind Beschreibungen zur Durchführung von Versuchen nicht rechtlich geschützt.
eventuell ist es das Gleiche wie bei Kochbuchrezepten. Urheberrechtlich geschützt sind natürlich alle Fotos. Geschützt ist auch der Text der Zubereitung, sofern das Kochbuch oder auch Foodblog, in dem das Rezept veröffentlicht wird, eine entsprechende Schöpfungshöhe hat.
Nicht geschützt ist dagegen die Zutatenliste. Dies entspricht im technischen Bereich einer Reparatur- oder auch Bedienungsanleitung, die nicht geschützt sind.
Grüße
Thomas
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