[urecht] Rückwirkende Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung

Tom Rohwer insight.press at gmx.net
Don Aug 24 01:02:57 CEST 2006


Folgende (theoretische, aber durchaus vorstellbare) Situation:

Fotograf A lässt ein Foto durch Fotoagentur B vermarkten. (Er überträgt zu diesem Zweck ein ausschließliches Nutzungsrecht.)

Zum Zeitpunkt Z wechselt er die Agentur und lässt von da an durch Fotoagentur C vermarkten. (B gibt das ausschließliche Nutzungsrecht zurück, C übernimmt es.)

D "klaut" _vor_ dem Zeitpunkt Z das Foto und veröffentlicht es. Die Veröffentlichung beginnt vor dem Zeitpunkt Z.

Der "Bilderklau" fliegt auf.

Kann B dann eigentlich noch Ansprüche gegen D geltend machen und das entsprechende Nutzungshonorar einfordern? B hat zum Zeitpunkt der Forderung ja kein Nutzungsrecht mehr an dem Foto. 

Sachkundige Einschätzung wäre willkommen. 

Tom Rohwer

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