[urecht] Rückwirkende Ansprüche aus Urheberrechtsverletzung
Tom Rohwer
insight.press at gmx.net
Don Aug 24 01:02:57 CEST 2006
Folgende (theoretische, aber durchaus vorstellbare) Situation:
Fotograf A lässt ein Foto durch Fotoagentur B vermarkten. (Er überträgt zu diesem Zweck ein ausschließliches Nutzungsrecht.)
Zum Zeitpunkt Z wechselt er die Agentur und lässt von da an durch Fotoagentur C vermarkten. (B gibt das ausschließliche Nutzungsrecht zurück, C übernimmt es.)
D "klaut" _vor_ dem Zeitpunkt Z das Foto und veröffentlicht es. Die Veröffentlichung beginnt vor dem Zeitpunkt Z.
Der "Bilderklau" fliegt auf.
Kann B dann eigentlich noch Ansprüche gegen D geltend machen und das entsprechende Nutzungshonorar einfordern? B hat zum Zeitpunkt der Forderung ja kein Nutzungsrecht mehr an dem Foto.
Sachkundige Einschätzung wäre willkommen.
Tom Rohwer
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