[urecht] Zitatrecht ausschließbar? § 51 UrhG.

David Seiler RA_Seiler at web.de
Die Sep 19 15:15:29 CEST 2006


hallo zusammen,

leider finde ich spontan nichts im Schricker dazu:

lässt sich das Zitatrecht vertraglich wirksam ausschließen?

In einem Vertrag ist geregelt, dass bestimmte Daten (egal ob Musikchart - da gabs doch kürzlich mal ein Urteil dazu - oder Börsendaten) nur am Arbeitsplatz genutzt werden dürfen und jede darüberhinausgehende Nutzung gesondert lizenzpflichtig ist. 

Wenn nun der Vertragspartner eine Grafik/Chart im Rahmen eines Vortrages bei einer Präsentation nutzt, wäre das nach dem engen Vertragswortlaut lizenzpflichtig. Dadurch wird aber das freie Zitatrecht, das m.E. ansonsten einschlägig wäre, da durch den Chart einen Aussage des Vortragenden belegt wird und eine inhaltiche Auseinandersetzung stattfindet - Einerseits habe ich grundsätzlich Vertragsfreiheit, andererseits würde ich mit dem vertraglichen Ausschluß einen gesetzgeberische Wertung konterkarieren. 

hat jemand Ideen, Lösungen, Fundstellen, Entscheidungen zu der Frage?

Besten Dank vorab

RA David Seiler
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