[urecht] Zitatrecht ausschließbar? § 51 UrhG.

Rechtsanwalt Fortmeyer ra at fortmeyer.de
Die Sep 19 16:48:15 CEST 2006


Hallo Herr Kollege Seiler,

um was für einen Vertrag handelt es sich denn ?
Wenn irgendwelche Daten zur Verwendung an einem Arbeitsplatz geliefert
werden, könnte es am von § 51 geforderten Erscheinen bzw. der
Veröffentlichung fehlen.

Sofern über die gegebene Vertragsbeziehungen hinaus eine Publikation der
Inhalte stattgefunden hat, kann mE in einer Vertragsbeziehung der anderen
Partei nicht etwas wirksam verboten werden, was ansonsten jedermann erlaubt
wäre.

Selbstverständlich müssen die übrigen Voraussetzungen des Zitatrecht gegeben
sein.

mfkG
Jan Fortmeyer

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Jan-Alexander Fortmeyer
- Rechtsanwalt -
Schloßstraße 94
60486 Frankfurt am Main
Tel 069-257815-77
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www.fortmeyer.de
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> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: urecht-bounces at jurix.jura.uni-saarland.de 
> [mailto:urecht-bounces at jurix.jura.uni-saarland.de] Im Auftrag 
> von David Seiler
> Gesendet: Dienstag, 19. September 2006 15:15
> An: urecht at jurix.jura.uni-sb.de
> Betreff: [urecht] Zitatrecht ausschließbar? § 51 UrhG.
> 
> hallo zusammen,
> 
> leider finde ich spontan nichts im Schricker dazu:
> 
> lässt sich das Zitatrecht vertraglich wirksam ausschließen?
> 
> In einem Vertrag ist geregelt, dass bestimmte Daten (egal ob 
> Musikchart - da gabs doch kürzlich mal ein Urteil dazu - oder 
> Börsendaten) nur am Arbeitsplatz genutzt werden dürfen und 
> jede darüberhinausgehende Nutzung gesondert lizenzpflichtig ist. 
> 
> Wenn nun der Vertragspartner eine Grafik/Chart im Rahmen 
> eines Vortrages bei einer Präsentation nutzt, wäre das nach 
> dem engen Vertragswortlaut lizenzpflichtig. Dadurch wird aber 
> das freie Zitatrecht, das m.E. ansonsten einschlägig wäre, da 
> durch den Chart einen Aussage des Vortragenden belegt wird 
> und eine inhaltiche Auseinandersetzung stattfindet - 
> Einerseits habe ich grundsätzlich Vertragsfreiheit, 
> andererseits würde ich mit dem vertraglichen Ausschluß einen 
> gesetzgeberische Wertung konterkarieren. 
> 
> hat jemand Ideen, Lösungen, Fundstellen, Entscheidungen zu der Frage?
> 
> Besten Dank vorab
> 
> RA David Seiler
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