[urecht] Zitatrecht ausschließbar? § 51 UrhG.
Klaus Graf
klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Die Sep 19 17:08:31 CEST 2006
On Tue, 19 Sep 2006 15:15:29 +0200
David Seiler <RA_Seiler at web.de> wrote:
> hallo zusammen,
>
> leider finde ich spontan nichts im Schricker dazu:
>
> lässt sich das Zitatrecht vertraglich wirksam
> ausschließen?
Wir lesen dazu Dreier in Dreier/Schulze² Vor §§ 44a ff.
Rdnr. 9 zur vertraglichen Einschränkung gesetzlicher
Schrankenbestimmungen, der eine vernünftige Lösung
vorschlägt: Frei ausgehandelte Individualvereinbarungen
sind zulässig (z.B. Vertrag, ein vertrauliches Ms. nicht zu
kopieren, trotz § 53 UrhG). Anders sieht es bei AGB aus.
Ein vertraglicher Ausschluss des Zitatrechts weicht soweit
vom gesetzlichen Grundgedanken des § 51 UrhG ab, dass er
den Vertragspartner unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB).
Auch fuer § 51 UrhG gilt, dass die Regelung "von einem
überragenden, insbesondere von einem selbst explizit
grundrechtlich verbürgten Allgemeininteresse getragen
ist". Art. 5 GG!
Klaus Graf