[urecht] Kündigungsfristen / -möglichkeiten urheberrechtlicher Dauerschuldverhältnisse
RA Domernicht
domernicht at ndh.net
Fre Sep 22 12:20:44 CEST 2006
Liebe Liste,
gibt es eine Anspruchsgrundlage für die ordentliche Kündigung von auf Dauer
angelegten Nutzungsrechtsübertragungen?
Beispiel:
häufig werden im Internet Texte und Fotografien ohne Absprache ausgetauscht.
So versorgt etwa ein Vereinsvorstand den Internetauftritt des Vereins mit
Fotos von Veranstaltungen etc. Der Vereinsvorstand trennt sich vom Verein
und will künftig keine Verwendung seiner Werke mehr. Anspruchsgrundlagen
könnten die gewandelte Überzeugung in § 42 UrhG sein oder das Recht zur
außerordentlichen Kündigung in § 314 BGB. Beide Vorschriften fordern eine
besondere Unzumutbarkeit für den Urheber an der Nutzungsrechtsübertragung
festzuhalten.
Was bleibt aber für den Normalfall; ist die urheberrechtliche
Nutzungsrechtsübertragung ein ordentlich unkündbares Dauerrechtsverhältnis?
Wenn nein, an welchem Grundfall des BGB orientiert sich dieses
Nutzungsrechtsverhältnis? Es könnte eigentlich nur Miete / Pacht sein, da
Leihe wegen der unverzichtbaren Vergütung nach § 32 UrhG ausscheiden dürfte.
Etwas ratlos,
Ihr
Christoph Domernicht
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