[urecht] Kündigung von Nutzungsrechtsübertragungen
RA Domernicht
domernicht at ndh.net
Die Okt 24 12:18:17 CEST 2006
Liebe Liste,
ich nehme einen erneuten Anlauf, um Sie nach Ihrer Meinung zu der Beendigung
von andauernden Nutzungsrechtsübertragungen zu befragen.
Die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet ist
regelmäßig fortdauernd. Sofern zu der Dauer der Verwendung nichts vereinbart
wurde, besteht bei mir Unklarheit darüber, wie und ggfls. sogar ob eine
solche Nutzung seitens des Urhebers beendet werden kann. Im Urhebergesetz
findet sich dazu nur § 42 UrhG, das jedoch ein schutzwürdiges Interesse des
Urhebers erfordert. Als Dauerschuldverhältnis kommt auch eine Kündigung nach
§ 314 BGB in Betracht, aber auch hier bedarf es des schutzwürdigen
Interesses des Urhebers.
Kennen Sie Ansätze, die eine ordentliche Kündigung ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Domernicht
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