[urecht] Schutzrechte durch Benutzung einer Internet-Domain
Tom Rohwer
insight.press at gmx.net
Mit Okt 25 11:29:19 CEST 2006
Guten Tag - und eine Frage in die Runde...
Hypothetische Überlegung:
A ist Anbieter einer gewerblichen Dienstleistung. Er unterhält eine Internet-Seite mit der Domain "www.gute-fotos.de".
A betreibt weder eine eingetragene Firma mit dem Namen "Gute-Fotos" noch ist diese Zeichenfolge als Marke, Geschmacksmuster etc. eingetragen.
Könnte A einen Anspruch auf Unterlassung gegen B geltend machen, wenn dieser eine Domain "www.gutes-foto.de" für eine gewerbliche Dienstleistung nutzen würde, die mit der von A zumindest teilweise in Konkurrenz stehen könnte?
Wegen: Verwechslungsgefahr, was auch immer...
Würde es eine Rolle spielen, ob die verwendete Domain-Bezeichnung wie im obigen Fall ein relativ allgemeiner, häufig verwendeter Ausdruck ist?
Schon mal besten Dank für sachkundige Einschätzungen.
Tom Rohwer
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