[urecht] Recht am eigenen Bild -> Bild in Ermittlungsakte?

Karl Ebener myonlyb at vollbio.de
Mon Nov 13 19:53:34 CET 2006


Hallo Liste,

darf eigentlich die Polizei Bilder vom Beschuldigten im
Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren machen und in die Akte aufnehmen?
Wäre das nicht eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild? Oder gibt es
da irgendeine einschlägige Ausnahme?
Wenn es passiert ist, kann die Entfernung nachträglich verlangt werden?

Vielen Dank!
 Karl Ebener