Hallo Liste, darf eigentlich die Polizei Bilder vom Beschuldigten im Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahren machen und in die Akte aufnehmen? Wäre das nicht eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild? Oder gibt es da irgendeine einschlägige Ausnahme? Wenn es passiert ist, kann die Entfernung nachträglich verlangt werden? Vielen Dank! Karl Ebener