[urecht] Schutz von Fernsehfiguren
Tom Rohwer
insight.press at gmx.net
Fre Sep 7 15:35:20 CEST 2007
Hallo...
Ich suche Fundstellen, Urteile, Meinungen zu folgendem hypothetischen Fall:
Ein Fernsehsender entwickelt eine Fernsehserie, in der als eine der Hauptfiguren der "A" vorkommt.
Nennen wir ihn als Beispiel mal "Bauer Harms".
Die Fernsehserie hat eine bestimmte Machart und bestimmte Sujets.
Der Begriff "Bauer Harms" wurde vom Fernsehsender nicht als Marke etc. geschützt.
Ein Verlag bringt nun einen Comic-Strip heraus, dessen Hauptfigur ebenfalls ein Bauer ist, der ebenfalls - "Bauer Harms" heisst.
Die Ähnlichkeit zwischen Fernsehserie und Comic beschränkt sich dabei auf folgendes:
1.) Hauptfigur ist ein Bauer.
2.) Die Handlung ist geographisch in derselben Grossregion angesiedelt.
Während der "Bauer Harms" der Fernsehserie ein sympathisches Schlitzohr ist und die Fernsehserie auf satirisches Heimatgefühl und massen-kompatible Unterhaltung abzielt, ist der "Bauer Harms" des Comic-Verlages ein perverser Lüstling, der satirisch dargestellt sein Unwesen treibt. Zielkundschaft des Comic-"Bauer Harms" ist eher die Klientel der "Porno-Konsumenten".
Optische Ähnlichkeiten gibt es nicht, weitere Details der Fernsehserie werden auch nicht aufgegriffen, es wird auch keinerlei Bezug genommen.
Sind rechtliche Grundlagen erkennbar, auf denen der Fernsehsender (oder sonstige Rechteinhaber an der Serie) Ansprüche auf Unterlassung gelten machen könnte?
Weil - irgendwelche Schutzrechte verletzt werden? (Kann ich im Moment nicht erkennen, aber das heisst nicht viel...)
Weil - die Figur "diffamiert" wird? (Ich erinne mich da dunkel an einen Rechtsstreit der Lufthansa um kopulierende Kraniche, die dem Lufthansa-Logo nachempfunden waren... Den hat die Lufthansa damals allerdings verloren, wenn ich richtig sehe.)
Tom Rohwer