[urecht] Schutz von Fernsehfiguren
RA Domernicht
domernicht at ndh.net
Fre Sep 7 16:27:55 CEST 2007
Hallo Herr Rower,
in Betracht kommen Verletzungen des Urheberrechtes. Ich gehe davon aus, die
Fernsehserie heißt nicht Bauer Harms, dann würde eventuell eine
Titelschutzverletzung zu prüfen sein, aber Sie haben ja die
Markenrechtsverletzung "etc." ausgeschlossen. In diese Kategorie würde der
von Ihnen erwähnte Fall "Lusthansa" fallen. Das war wie die Fälle
"Mordoro(Marlboro)" oder "BMW (bums mal wieder)" ein Fall der
Markenverunglimpfung.
Das Urheberrecht kann verletzt sein, wenn sich das Comic an die Fernsehserie
"anlehnt". Hier fallen mir aus der Rechtsprechung spontan die Entscheidungen
des BGH "Trotzkopf", "Alkoholix" sowie "Laras Tochter" ein. Voraussetzung
wäre eine Übernahme urheberrechtlich geschützter Teile, so dass in dem Comic
eine Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG zu sehen wäre.
Viele Grüße,
Christoph Domernicht
-----Original Message-----
From: urecht-bounces at jurix.jura.uni-saarland.de
[mailto:urecht-bounces at jurix.jura.uni-saarland.de] On Behalf Of Tom Rohwer
Sent: Freitag, 7. September 2007 15:35
To: urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
Subject: [urecht] Schutz von Fernsehfiguren
Hallo...
Ich suche Fundstellen, Urteile, Meinungen zu folgendem hypothetischen Fall:
Ein Fernsehsender entwickelt eine Fernsehserie, in der als eine der
Hauptfiguren der "A" vorkommt.
Nennen wir ihn als Beispiel mal "Bauer Harms".
Die Fernsehserie hat eine bestimmte Machart und bestimmte Sujets.
Der Begriff "Bauer Harms" wurde vom Fernsehsender nicht als Marke etc.
geschützt.
Ein Verlag bringt nun einen Comic-Strip heraus, dessen Hauptfigur ebenfalls
ein Bauer ist, der ebenfalls - "Bauer Harms" heisst.
Die Ähnlichkeit zwischen Fernsehserie und Comic beschränkt sich dabei auf
folgendes:
1.) Hauptfigur ist ein Bauer.
2.) Die Handlung ist geographisch in derselben Grossregion angesiedelt.
Während der "Bauer Harms" der Fernsehserie ein sympathisches Schlitzohr ist
und die Fernsehserie auf satirisches Heimatgefühl und massen-kompatible
Unterhaltung abzielt, ist der "Bauer Harms" des Comic-Verlages ein perverser
Lüstling, der satirisch dargestellt sein Unwesen treibt. Zielkundschaft des
Comic-"Bauer Harms" ist eher die Klientel der "Porno-Konsumenten".
Optische Ähnlichkeiten gibt es nicht, weitere Details der Fernsehserie
werden auch nicht aufgegriffen, es wird auch keinerlei Bezug genommen.
Sind rechtliche Grundlagen erkennbar, auf denen der Fernsehsender (oder
sonstige Rechteinhaber an der Serie) Ansprüche auf Unterlassung gelten
machen könnte?
Weil - irgendwelche Schutzrechte verletzt werden? (Kann ich im Moment nicht
erkennen, aber das heisst nicht viel...)
Weil - die Figur "diffamiert" wird? (Ich erinne mich da dunkel an einen
Rechtsstreit der Lufthansa um kopulierende Kraniche, die dem Lufthansa-Logo
nachempfunden waren... Den hat die Lufthansa damals allerdings verloren,
wenn ich richtig sehe.)
Tom Rohwer
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