[urecht] Urheberrecht
Thomas Biedermann
biedermann at medien-schmie.de
Die Jun 24 21:22:30 CEST 2008
Hallo,
folgendes Szenario: Aktiengesellschaft beauftragt gewerblichen
Werbefotografen zur Herstellung mehrerer Fotos der Mitarbeiter, des
Vorstands und der Firma.
Meines Wissens hat der Künstler = Fotograf das Urheberrecht, das nicht
veräußerbar ist und noch bis 70 Jahre nach seinem Tod gilt. Er kann
der AG somit nur Nutzungsrechte einräumen.
Nun lässt die AG einen Geschäftsbericht mit diesen Fotos gestalten.
Kann die AG rein rechtlich mit dem Werbefotografen vertraglich
vereinbaren (disponibles Recht?) – er ist nach wie vor Urheber, das
kann ihm niemand „wegnehmen“, und die AG kauft die Nutzungsrechte –,
dass der Urheber bei Verwendung der Fotos nicht im Fotonachweis oder
Impressum genannt werden muss?
Grüße
Thomas
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