[urecht] Urheberrecht

Thomas Biedermann biedermann at medien-schmie.de
Die Jun 24 21:26:59 CEST 2008


Hallo,

folgendes Szenario: Aktiengesellschaft beauftragt gewerblichen  
Werbefotografen zur Herstellung mehrerer Fotos der Mitarbeiter, des  
Vorstands und der Firma.

Meines Wissens hat der Künstler = Fotograf das Urheberrecht, das nicht  
veräußerbar ist und noch bis 70 Jahre nach seinem Tod gilt. Er kann  
der AG somit nur Nutzungsrechte einräumen.

Nun lässt die AG einen Geschäftsbericht mit diesen Fotos gestalten.  
Kann die AG rein rechtlich mit dem Werbefotografen vertraglich  
vereinbaren (disponibles Recht?) – er ist nach wie vor Urheber, das  
kann ihm niemand „wegnehmen“, und die AG kauft die Nutzungsrechte –,  
dass der Urheber bei Verwendung der Fotos nicht im Fotonachweis oder  
Impressum genannt werden muss?

Ich vergaß: Der Werbefotograf wird somit nicht als Urheber mit  
Copyrightvermerk genannt! Wer wird dann im Fotonachweis/Impressum als  
Urheber genannt? Und gilt damit als „Urheber“?

Grüße


Thomas

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