[urecht] [Cc-de] Nutzeralter für CC-Lizenzen
Klaus Graf
klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Don Mai 28 15:53:53 CEST 2009
On Thu, 28 May 2009 15:49:23 +0200
RalfGesellensetter <rgx at gmx.de> wrote:
> Am Donnerstag 28 Mai 2009 15:32:52 schrieb Klaus Graf:
> > Generell machen minderjaehrige Nutzer Probleme in
> freien
> > Projekten. Wer sicher gehen will, nimmt jedes Medium
> von
> > Nutzern unter 18 nur mit schriftlicher Einwilligung der
> > Eltern an.
>
> Noch eine Frage/ein Hinweis dazu:
>
> Minderjährige sind häufig Schüler, aber ähnliches gilt
> m.W. oft auch für
> Studierende, die volljährig sind: Medien, die im Rahmen
> einer Ausbildung
> erstellt werden, könnten unter Umstenden dem Copyright
> der Kursleiterin
> unterliegen (Professorin, Lehrer etc.).
>
> Verfällt dieser Anspruch irgendwann? Was ist mit
> Seminararbeiten,
> Dissertationen etc.?
1. Ein fuer allemal (auch wenn es streng klingt): Wir haben
in Deutschland kein Copyright. Wir haben ausschliesslich
ein Urheberrecht.
2. Qualifikationsarbeiten an der Hochschule unterliegen
entgegen haeufig zu lesenden Latrinenparolen keinem
Urheberrecht der Hochschule oder von Kursleitern; sie sind
in der Regel das ausschliessliche geistige Eigentum des
jeweiligen Urhebers.
3. Sollte ausnahmsweise eine Miturheberschaft vorliegen,
koennen nur alle Beteiligten gemeinsam ein Medium unter
eine freie Lizenz stellen.
Klaus Graf
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