[urecht] Nutzeralter für CC-Lizenzen
Thomas Biedermann
biedermann at mac.com
Fre Mai 29 20:41:22 CEST 2009
Hallo,
also, da muss ich ja laut lachen:
>> (…) aber ähnliches gilt m.W. oft auch für Studierende, die
>> volljährig sind: Medien, die im Rahmen einer Ausbildung erstellt
>> werden, könnten unter Umstenden dem Copyright der Kursleiterin
>> unterliegen (Professorin, Lehrer etc.). Verfällt dieser Anspruch
>> irgendwann? Was ist mit Seminararbeiten, Dissertationen etc.?
>
> 2. Qualifikationsarbeiten an der Hochschule unterliegen entgegen
> haeufig zu lesenden Latrinenparolen keinem Urheberrecht der
> Hochschule oder von Kursleitern; sie sind in der Regel das
> ausschliessliche geistige Eigentum des jeweiligen Urhebers.
ich schreibe also – besser: ich schrieb, mein Studium ist beendet
– eine Seminararbeit oder eine Abschlussarbeit und das Urheberrecht
soll mein Professor haben? Das ist ja zum Piepen! Das Urheberrecht
hat derjenige, die die Arbeit schreibt. Fertig. Wenn mehrere
Kommilitonen eine Arbeit zusammen schreiben, haben sie eben alle
zusammen das Urheberrecht. Was hat der Prof damit zu tun?
Da könnte mich ja jemand rechtlich belangen, weil ich vor neun Jahren
alle meine Seminararbeiten meines Studiums als Buch publiziert habe
(es heißt übrigens sinnigerweise: „Erträge eines Studenten“
– kleine Schleichwerbung).
Wo gibt’s denn so was?
Kleines Beispiel: Selbst wenn Du als Angestellter (!) in einer Firma
tätig bist, damit der Arbeitgeber weisungsbefugt ist und er Dir sagt:
„Herr/Frau XYZ, schreiben Sie mir mal einen Text zu … oder
gestalten Sie mir mal dies für unseren Kunden ABC …“, dann hast Du
die Urheberrechte! Dass im Zuge des Angestelltenverhältnisses meistens
alle Nutzungsrechte sofort auf die Firma/den Arbeitgeber übergehen,
ist eine andere Sache.
Danke, Karl, auch für Deine Aufklärung! ;–)
Grüße
Thomas
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Aristoteles, Problemata 954