[urecht] Nutzeralter für CC-Lizenzen

Thomas Biedermann biedermann at mac.com
Fre Mai 29 20:41:22 CEST 2009


Hallo,

also, da muss ich ja laut lachen:

>> (…) aber ähnliches gilt m.W. oft auch für  Studierende, die  
>> volljährig sind: Medien, die im Rahmen einer Ausbildung  erstellt  
>> werden, könnten unter Umstenden dem Copyright der Kursleiterin  
>> unterliegen (Professorin, Lehrer etc.). Verfällt dieser Anspruch  
>> irgendwann? Was ist mit Seminararbeiten,  Dissertationen etc.?
>
> 2. Qualifikationsarbeiten an der Hochschule unterliegen entgegen  
> haeufig zu lesenden Latrinenparolen keinem Urheberrecht der  
> Hochschule oder von Kursleitern; sie sind in der Regel das  
> ausschliessliche geistige Eigentum des jeweiligen Urhebers.

ich schreibe also –– besser: ich schrieb, mein Studium ist beendet  
–– eine Seminararbeit oder eine Abschlussarbeit und das Urheberrecht  
soll mein Professor haben? Das ist  ja zum Piepen! Das Urheberrecht  
hat derjenige, die die Arbeit schreibt. Fertig. Wenn mehrere  
Kommilitonen eine Arbeit zusammen schreiben, haben sie eben alle  
zusammen das Urheberrecht. Was hat der Prof damit zu tun?

Da könnte mich ja jemand rechtlich belangen, weil ich vor neun Jahren  
alle meine Seminararbeiten meines Studiums als Buch publiziert habe  
(es heißt übrigens sinnigerweise: „„Erträge eines Studenten““  
– kleine Schleichwerbung).

Wo gibt’’s denn so was?

Kleines Beispiel: Selbst wenn Du als Angestellter (!) in einer Firma  
tätig bist, damit der Arbeitgeber weisungsbefugt ist und er Dir sagt:  
„Herr/Frau XYZ, schreiben Sie mir mal einen Text zu … oder  
gestalten Sie mir mal dies für unseren Kunden ABC …“, dann hast Du  
die Urheberrechte! Dass im Zuge des Angestelltenverhältnisses meistens  
alle Nutzungsrechte sofort auf die Firma/den Arbeitgeber übergehen,  
ist eine andere Sache.

Danke, Karl, auch für Deine Aufklärung! ;–)

Grüße




Thomas

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Aristoteles, Problemata 954