[urecht] Zeitungsausschnitte
Thomas Biedermann
biedermann at mac.com
Sam Apr 3 15:33:24 CEST 2010
Hallo, liebe Teilnehmer,
ich bin jetzt ein wenig unsicher geworden.
Ich schreibe an einem neuen Buch. Und zeige dem Leser anhand von
einigen Beispielen aus Zeitungen oder Zeitschriften, was er beim
Layout falsch machen kann. Das sind so spezielle Sachen wie
Registerhaltigkeit, Typografie oder Bildausschnitte.
Es sind sowohl positive als auch negative Beispiel dabei.
Nun habe ich zu diesem Zweck einige mir wichtige erscheinende
Beispiele aus der FAS, Der Welt und anderen Zeitungen gescannt bzw.
abfotografiert und zeige sie in verkleinerter, ausschnittsweiser
Darstellung, um das Positive oder Negative hervorzuheben.
Natürlich ist unter jedem Zeitungsausschnitt in der Bildunterschrift
vermerkt: "Quelle: xyz"! Somit scheine ich vermutlich nichts falsch zu
machen.
Meine Frage ist jetzt nur, muss ich tatsächlich für solche Beispiele
für Dos und Don’ts bei der Pressestelle der Zeitungen anrufen und
fragen, ob ich das publizieren darf? Reicht nicht einfach die
Quellennennung?
Probleme hatte ich in dieser Hinsicht nur bei der Erklärung und
Darstellung eines Logos, was ich aber lösen konnte. Ich will dem Leser
erklären, was eine Wort-/Bild-Marke ist. Also wollte ich alternativ
das Logo des "Stern", das Logo des "Hamburger Abendblatt" oder das
Logo der SPD abbilden. Da dies heikel ist mit rechtlichen Marken, habe
ich deshalb bei den Presseabteilungen angerufen. Stern und Hamburger
Abendblatt haben es mir verboten, SPD hat zugesagt. Aber es ging ja um
das Logo!
Aber ist das mit ganz oben genannten Fälle definitiv genauso? Oder ist
es eher wie ein Zitat – ich weiß, dass es ein eigenes Zitatrecht gibt,
das anders gelagert ist als das Urheberrecht für solche Sachen –, das
ich als Beispiel nenne und den Urheber/die Quelle dazu schreibe?
Grüße
Thomas
--
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