[urecht] Zeitungsausschnitte
Klaus Graf
klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Sam Apr 3 21:38:46 CEST 2010
On Sat, 03 Apr 2010 15:33:24 +0200
Thomas Biedermann <biedermann at mac.com> wrote:
> Hallo, liebe Teilnehmer,
>
> ich bin jetzt ein wenig unsicher geworden.
Wer ist das in unserem Gebiet nicht? Ich verweise dazu
nochmals auf mein für 19,90 Euro z.B. bei Amazon
erhältliches Buch "Urheberrechtsfibel".
> Ich schreibe an einem neuen Buch. Und zeige dem Leser
> anhand von
> einigen Beispielen aus Zeitungen oder Zeitschriften, was
> er beim
> Layout falsch machen kann. Das sind so spezielle Sachen
> wie
> Registerhaltigkeit, Typografie oder Bildausschnitte.
>
> Es sind sowohl positive als auch negative Beispiel dabei.
>
> Nun habe ich zu diesem Zweck einige mir wichtige
> erscheinende
> Beispiele aus der FAS, Der Welt und anderen Zeitungen
> gescannt bzw.
> abfotografiert und zeige sie in verkleinerter,
> ausschnittsweiser
> Darstellung, um das Positive oder Negative hervorzuheben.
>
> Natürlich ist unter jedem Zeitungsausschnitt in der
> Bildunterschrift
> vermerkt: "Quelle: xyz"! Somit scheine ich vermutlich
> nichts falsch zu
> machen.
Fuer mich ein klarer Fall des § 51 UrhG. Wer nicht mein
eigenes Buch lesen will, findet im Netz zu § 51 UrhG
einiges an Belehrung, auch wenn die Anschaffung des
Dreier/Schulze sich meines Erachtens auszahlt. Ich hab mal
meine ueber 20.000 Mal angeklickte Linksseite "Urheberrecht
im WWW" aktualisiert.
>
> Meine Frage ist jetzt nur, muss ich tatsächlich für
> solche Beispiele
> für Dos und Don’ts bei der Pressestelle der Zeitungen
> anrufen und
> fragen, ob ich das publizieren darf? Reicht nicht einfach
> die
> Quellennennung?
Wir lesen nochmals § 51 UrhG.
> Probleme hatte ich in dieser Hinsicht nur bei der
> Erklärung und
> Darstellung eines Logos, was ich aber lösen konnte. Ich
> will dem Leser
> erklären, was eine Wort-/Bild-Marke ist. Also wollte ich
> alternativ
> das Logo des "Stern", das Logo des "Hamburger Abendblatt"
> oder das
> Logo der SPD abbilden. Da dies heikel ist mit rechtlichen
> Marken, habe
> ich deshalb bei den Presseabteilungen angerufen. Stern
> und Hamburger
> Abendblatt haben es mir verboten, SPD hat zugesagt. Aber
> es ging ja um
> das Logo!
Wer fragt, darf sich nicht wundern, wenn er eine
entsprechend rechtswidrige Antwort kriegt.
Selbstverstaendlich duerfen kennzeichenrechtlich oder auch
urheberrechtlich geschuetzte Logos im redaktionellen
Zusammenhang eines Buchs gezeigt werden, dafuer braucht es
keinerlei Genehmigung. Die Wikipedia ist hier
hundertprozentig auf der richtigen Seite:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stern_(Zeitschrift)
> Aber ist das mit ganz oben genannten Fälle definitiv
> genauso? Oder ist
> es eher wie ein Zitat – ich weiß, dass es ein eigenes
> Zitatrecht gibt,
> das anders gelagert ist als das Urheberrecht für solche
> Sachen –, das
> ich als Beispiel nenne und den Urheber/die Quelle dazu
> schreibe?
Was immer das heißen soll, die Antwort gibts schon oben.
Frohe Ostern
Klaus Graf
http://archiv.twoday.net