[urecht] Kopien von Fernsehsendungen aus "inoffiziellen" Quellen

Frederick A. Richter frederick.richter at hamburg.de
Die Nov 16 09:42:55 CET 2010



	Ich pflichte bei. Mit dem beschriebenen "selbstjustiziellen Weg"
kann man zwar Ergebnisgleichheit herstellen; der Mangel an
Voraussetzungen für eine rechtmäßige Privatkopie lässt sich aber
nicht heilen, nur weil der Sender die ursprünglich geplante
Privatkopie durch ihm zustehende Planungsautonomie "vereitelt".
Die  beschriebene "gefühlte Rechtmäßigkeit" ist aus praktischer
Sicht völlig nachvollziehbar; streng rechtlich ist sie aber
ebensowenig gegeben wie der oftmals ersehnte Anspruch gegen
Rechteinhaber auf Privatkopien. 

	Freundliche Grüße,  

	Frederick Richter

----- Ursprüngliche Nachricht -----
 Von:"Daniel Gutman" 
An:"Tom Rohwer" , 
Cc:
Gesendet:Wed, 27 Oct 2010 14:20:16 +0200
Betreff:Re: [urecht] Kopien von Fernsehsendungen aus "inoffiziellen"
Quellen

m.E. ganz klar unzulässig. Wenn der Rechteinhaber entscheidet, nur
zu minderer Qualität online anzubieten und die bessere Qualität auf
Sendung begrenzt, dann ist das zu akzeptieren. Man darf sich also
nicht eine bessere Version aus nicht autorisierter Quelle ziehen.

Grüße
Daniel Gutman

-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 27 Oct 2010 11:04:30 +0200
> Von: Tom Rohwer 
> An: urecht at jurix.jura.uni-saarland.de [1] 
> Betreff: [urecht] Kopien von Fernsehsendungen aus "inoffiziellen"
Quellen

> Irgendwie scheint die Liste eingeschlafen zu sein, ich versuch's
trotzdem
> mal, und sage erstmal frei nach "Stenkelfeld, 100 Kunstwerke, "Das
> Raucherabteil": "Lebt hier noch jemand?", und
> 
> Guten Morgen!
> 
> Folgender Gedankengang treibt mich um, und ich freue mich über
hilfreiche
> Fingerzeige:
> 
> Das Aufzeichnen von Fernsehsendungen durch einen
> rundfunkgebührenzahlenden Fernsehzuschauer ist zulässig,
jedenfalls solange es zu ausschließlich
> privaten Zwecken erfolgt, z.B. um die Sendung zu anderen Zeitpunkt
sehen zu
> können.
> 
> Fernsehzuschauer F beabsichtigt die nächtliche Wiederholung einer
> Serienfolge des Senders S aufzuzeichnen. (Die Aufzeichnung am
frühen Abend kann F
> nicht aufzeichnen, da F zu diesem Zeitpunkt bereits etwas anderes
> aufzeichnet.)
> 
> Wie leider gar nicht so selten, verschiebt S mal wieder
unangekündigt die
> Sendezeit um eine halbe Stunde, VPS wird nicht verwendet -
jedenfalls geht
> die Aufzeichnung in die Hose. F nun will sich diese Folge der Serie
aber
> nicht entgehen lassen (allein schon um die folgenden Episoden
verstehen zu
> können). S bietet die Folgen dieser Serie auch auf seiner Website
als
> Flash-Stream an, doch F möchte sein Fernsehvergnügen nicht am
kleinen
> Computermonitor haben, sondern lieber ganz regulär Fernsehen im
Fernseher gucken.
> Download ist aber nicht möglich, außerdem ist die Qualität
minderwertig.
> 
> Eine kurze Suche über Google ergibt, daß die verpasste
Serien-Episode
> gleich mehrfach von Fans kopiert und auf verschiedenen Filehostern
zum
> Download ins Internet gestellt wurde.
> 
> F lädt die Folge herunter, sieht sie sich wunschgemäß zusammen
mit
> seiner Gattin auf dem Fernseher an, und löscht anschließend die
Kopie. (Er
> wollte die Aufzeichnung ja von vornherein nur temporär haben, um
> zeitversetzt gucken zu können.)
> 
> Überlegung:
> 
> "Privatkopie" gemäß §53 UrhG, da nicht "zur Vervielfältigung
eine
> offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich
zugänglich gemachte
> Vorlage" genutzt wurde?
> 
> Eher nicht, da man ja eigentlich davon ausgehen muss, daß Kopien
von
> TV-Serien-Episoden u.ä. auf "Rapidshare" und anderen Filehostern
rechtswidrig
> dort veröffentlicht werden.
> 
> Nur: die Episode wurde ja vom Rechteinhaber (kostenlos zu
empfangender
> deutscher Privatsender) dem F zuvor schon ins Haus geliefert, er
hätte sie
> legal für diesen Zweck kopieren dürfen. Aus technischen Gründen
(die
> letztlich S zu verantworten hat, der sogar falsche Angaben zur
Sendezeit im
> eigenen Teletext machte) scheiterte die Aufzeichnung, und F holt
sich die
> Vorlage für seine Kopie nun also aus einer anderen Quelle.
> 
> Vergleichbar vielleicht mit dem Fall: Computernutzer C kauft bei
Microsoft
> eine Version MS Office und registriert sie bei Microsoft. Später
verliert
> er die Installations-CD. Als er den alten Rechner verschrottet und
einen
> neuen kauft, lädt er sich aus dubioser Quelle im Internet die von
ihm einst
> gekaufte Version MS-Office herunter und installiert diese.
> Urheberrechtsverletzung? Er *hat* eine von Microsoft gegebene
Lizenz dafür... Und hätte
> sogar eine Sicherungskopie der CD machen dürfen...
> 
> Rein akademische Einschätzungen der Rechtslage würden mich
> interessieren.
> 
> Tom Rohwer
> 
> 
> _______________________________________________
> urecht mailing list
> urecht at jurix.jura.uni-saarland.de [2] 
> MAILINGLISTE ABBESTELLEN:
> http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/mailman/listinfo/urecht [3]
_______________________________________________
urecht mailing list
urecht at jurix.jura.uni-saarland.de [4] 
MAILINGLISTE ABBESTELLEN:
http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/mailman/listinfo/urecht [5]


Links:
------
[1] mailto:urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
[2] mailto:urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
[3] http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/mailman/listinfo/urecht
[4] mailto:urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
[5] http://rw22linux5.jura.uni-sb.de/mailman/listinfo/urecht