[urecht] Urheberrecht an Übersetzung
bplauer at web.de
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Fre Dez 17 14:43:14 CET 2010
Hallo Herr Biedermann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht kann ich meine Frage jetzt noch
treffender formulieren.
Gesetzt den Fall, A lässt sich eine verkaufsfähige Auflage von 100
Exemplaren produzieren und lagert diese in seinem Keller. Ist bereits zu
diesem Zeitpunkt das Urheberrecht verletzt, oder verletzt er das
Urheberrecht erst in dem Augenblick, in dem das erste Exemplar zum Verkauf
angeboten wird?
Ich würde mich sehr über weitere Antworten/Einschätzungen freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
B. Plauer
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Thomas Biedermann" <biedermann at mac.com>
Gesendet: 15.12.2010 19:12:06
An: urecht at jurix.jura.uni-saarland.de
Betreff: Re: [urecht] Urheberrecht an Übersetzung
>Lieber Herr Plauer,
>
>ich bin kein Rechtsanwalt für Medien- oder Urheberrecht, ich würde
>aber folgendes dazu meinen:
>
>Eine einmalige ISBN von der ISBN-Agentur für Deutschland in Frankfurt
>zu beziehen, ist kein Problem. Eine ISBN wird nicht buchbezogen
>erworben. Es muss also nicht angegeben werden, wofür eine ISNB gekauft
>wird. Bezieht man z. B. als Verlag gleich 100 oder 1000 ISBNs, dann
>kann man diese wahllos an bestimmte Buchprojekte verteilen, seine es
>Printbücher oder eBooks. Von daher gehe ich davon aus, dass der
>alleinige Kauf einer ISBN das Urheberrecht in diesem Fall nicht
>verletzt.
>
>Allerdings ist dies dann der Fall, wenn von der Übersetzung 100
>Exemplare gedruckt werden, denn damit verletzt man das Urheberrecht,
>sobald man die Bücher "in Umlauf bringt", sprich: unterÂs Volk. Denn
>eines ist sicherlich zwingend: Für eine Übersetzung braucht der
>Übersetzer die Genehmigung des ursprünglichen Autors. Es sei denn,
>der Übersetzer übersetzt das Buch nur für den "Hausgebrauch". Aber
>wer macht das schon? ;–}
>
>Liebe Grüße
>
>
>
>Thomas Biedermann
>
>--
>http://medien-schmiede.tel
>
>_______________________________________________
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