[urecht] Urheberrecht an Übersetzung
Thomas Biedermann
biedermann at mac.com
Mit Dez 15 19:12:06 CET 2010
Lieber Herr Plauer,
ich bin kein Rechtsanwalt für Medien- oder Urheberrecht, ich würde
aber folgendes dazu meinen:
Eine einmalige ISBN von der ISBN-Agentur für Deutschland in Frankfurt
zu beziehen, ist kein Problem. Eine ISBN wird nicht buchbezogen
erworben. Es muss also nicht angegeben werden, wofür eine ISNB gekauft
wird. Bezieht man z. B. als Verlag gleich 100 oder 1000 ISBNs, dann
kann man diese wahllos an bestimmte Buchprojekte verteilen, seine es
Printbücher oder eBooks. Von daher gehe ich davon aus, dass der
alleinige Kauf einer ISBN das Urheberrecht in diesem Fall nicht
verletzt.
Allerdings ist dies dann der Fall, wenn von der Übersetzung 100
Exemplare gedruckt werden, denn damit verletzt man das Urheberrecht,
sobald man die Bücher "in Umlauf bringt", sprich: unter’s Volk. Denn
eines ist sicherlich zwingend: Für eine Übersetzung braucht der
Übersetzer die Genehmigung des ursprünglichen Autors. Es sei denn,
der Übersetzer übersetzt das Buch nur für den "Hausgebrauch". Aber
wer macht das schon? ;–}
Liebe Grüße
Thomas Biedermann
--
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