[urecht] Urheberrecht an Übersetzung

Thomas Biedermann biedermann at mac.com
Mit Dez 15 19:12:06 CET 2010


Lieber Herr Plauer,

ich bin kein Rechtsanwalt für Medien- oder Urheberrecht, ich würde  
aber folgendes dazu meinen:

Eine einmalige ISBN von der ISBN-Agentur für Deutschland in Frankfurt  
zu beziehen, ist kein Problem. Eine ISBN wird nicht buchbezogen  
erworben. Es muss also nicht angegeben werden, wofür eine ISNB gekauft  
wird. Bezieht man z. B. als Verlag gleich 100 oder 1000 ISBNs, dann  
kann man diese wahllos an bestimmte Buchprojekte verteilen, seine es  
Printbücher oder eBooks. Von daher gehe ich davon aus, dass der  
alleinige Kauf einer ISBN das Urheberrecht in diesem Fall nicht  
verletzt.

Allerdings ist dies dann der Fall, wenn von der Übersetzung 100  
Exemplare gedruckt werden, denn damit verletzt man das Urheberrecht,  
sobald man die Bücher "in Umlauf bringt", sprich: unter’s Volk. Denn  
eines ist sicherlich zwingend: Für eine Übersetzung braucht der  
Übersetzer die Genehmigung des ursprünglichen Autors. Es sei denn,  
der Übersetzer übersetzt das Buch nur für den "Hausgebrauch". Aber  
wer macht das schon? ;–}

Liebe Grüße



Thomas Biedermann

-- 
http://medien-schmiede.tel